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Bereitschaftspraxis Memmingen 116 117
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Pränataldiagnostik

Pränataldiagnostik

Ultraschalluntersuchungen (Sonographie): Ausführlicher Ultraschall bei Verdacht auf Fehlbildung oder Organauffälligkeiten

  • Fehlbildungsdiagnostik 19.-22.SSW
  • Ersttrimesterscreening (Nackentransparenz) 11.-13. SSW
  • Früher Fehlbildungsschall 13.SSW
  • Fetale Echokardiographie ab 13.SSW
  • Dopplersonographie mütterlich ab 12. SSW
  • Dopplersonographie fetale ab 23. SSW
  • Chromosomen des Kindes mit Hilfe der invasiven Diagnostik

Weitere Indikationen für eine Diagnostik sind beispielsweise

  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Makrosomie
  • Diabetes
  • Wachstumsretardierung
  • fetale Anämie
  • fetale Infektion
  • Auffälligkeiten der Fruchtwassermenge
  • Präeklampsie

Fetale Echokardiographie

Bei der fetalen Echokardiographie wird mithilfe modernster Ultraschallgeräte das fetale Herz ausführlich untersucht. Mittels der Doppler-Sonographie können die Blutflüsse im Herzen und auch in den benachbarten Blutgefäßen dargestellt werden. Dies ermöglicht in der Mehrzahl der Fälle einen frühzeitigen Ausschluss einer kindlichen Herzerkrankung, da relevante Störungen sowie Verengungen der Herzklappen erkannt werden können. Für den Fall, dass pränatal ein Herzfehler erkannt wird, ist eine frühzeitige Beratung mit Kinderkardiologen und Herzchirurgen möglich. Dies ermöglicht eine optimale Betreuung des Kinder vor und nach der Geburt.

Zu welchem Zeitpunkt wird diese Untersuchung durchgeführt?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit das fetale Herz jenseits der 12.-13. SSW zu untersuchen. Es können dann etwa 50 bis 60 Prozent der schweren Herzfehler identifiziert werden. Allerdings steigt die Diagnoseverlässlichkeit mit dem weiteren Voranschreiten der Schwangerschaft an. Aus diesem Grund wird empfohlen die Behandlung mit einer weiteren Untersuchung zu komplementieren. Als optimaler Untersuchungszeitpunkt gilt hierbei die 20.-22. SSW, in diesem Zeitraum können nahezu 80 Prozent aller Herzfehler erkannt werden. Selbstverständlich kann diese Untersuchung bei Verdacht auf einen fetalen Herzfehler, eine Herzrhythmusstörung oder Nachweis einer anderen Entwicklungsstörung in jedem Schwangerschaftsalter erfolgen.

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